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SURVIVAL-TEAM-DRESDEN
Saydaer Straße 6-8
D-01257 Dresden
Tel.: 0351. 32 33 59 42

ABG`s - Teilnahmebedingungen

 

Die nachstehenden Hinweise und Bedingungen sind notwendig, um die rechtlichen Grundlagen festzulegen, die das Vertragsverhältnis bestimmen sollen. Sie dienen dem Schutz und Interesse sowohl der Reiseteilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter (nachfolgend Teilnehmer genannt) als auch dem Veranstalter (V.). Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen besondere "Voraussetzungen" genannt sind, werden diese ebenfalls Bestandteil des Vertrages.

 

1. Der Reisevertrag
1.1 Grundlage unserer Angebote ist der jährlich herausgegebene Prospekt. Zu beachten sind allerdings die in den einzelnen Beschreibungen genannten Voraussetzungen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer gesund und den in den jeweiligen Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen sind. Insbesondere wird bei Wassersportveranstaltungen (z.B. Surfen, Kanu, Segeln) vorausgesetzt, dass der Teilnehmer mindestens 15 Minuten im offenen Gewässer schwimmen kann.

 

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch die Veranstalter (Anmeldebestätigung). Die hier abgedruckten Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden mit der Anmeldung anerkannt.

 

1.3 Nach Vertragsabschluss ist die in der Anmeldebestätigung mitgeteilte Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Anderenfalls hat der Veranstalter das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

2. Unsere Leistung / der Preis
2.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den im Prospekt enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben. Alle darüber hinausgehenden oder abweichenden Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

 

2.2 Soweit zur Erreichung des Zwecks bzw. der Sicherheit der Teilnehmer eine Änderung des Freizeitablaufs notwendig wird, behält sich der Veranstalter solche Änderungen ausdrücklich vor.

 

2.3 Die Anordnungen sind unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen des Leiters, so kann er nach dessen Ermessen ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Soweit ein Abbruch der Veranstaltung in Betracht zu ziehen ist, setzt sich der Leiter vorher mit einem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers in Verbindung.


2.4 Die im Prospekt genannten Preise gelten jeweils pro Person.


2.5 Änderungen und Abweichungen einzelner Freizeitleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Bei erheblichen Änderungen bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, kostenlos umzubuchen oder den Rücktritt von der Reise zu erklären.

 

2.9 Dass bei Gruppenreisen Tischdecken, Abwaschen und Sauberhalten der Freizeitstätten zu den Aufgaben der Teilnehmer gehört, ist für uns selbstverständlich.

 

3. Die Zahlung
3.1 Der Teilnahmebetrag ist zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin zu zahlen. Die endgültige Teilnahme ist erst gewährleistet, wenn der vollständige Reisepreis eingegangen ist.

 

4. Rücktritt, Kündigung und Umbuchung durch den Teilnehmer

4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt soll schriftlich erfolgen, er wird wirksam mit Zugang beim Veranstalter.


4.2 Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Reisebeginn einen anderen geeigneten Teilnehmer zu benennen.


4.3 Wird kein anderer Teilnehmer benannt, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung wie folgt verlangen:
* bis 40 Tage vor Freizeitbeginn 20% des Reisepreises
* vom 39. bis 14. Tag 40% des Reisepreises
* vom 13. bis 8. Tag 60% des Reisepreises
* ab 7. Tag sowie bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises

 

Der Teilnehmer ist berechtigt, dem Veranstalter nachzuweisen, dass durch den Rücktritt ein geringerer Schaden als der pauschalierte entstanden ist. Bei einer Kündigung nach Antritt der Veranstaltung aus Krankheits- oder aus anderen Gründen wird der volle Reisepreis fällig, ggf. ersparte Aufwendungen können erstattet werden.


5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis zahlt der V. unverzüglich zurück. Unabhängig davon ist der V. bemüht, eine gleichwertige Freizeit anzubieten.


5.2 Vor Beginn der Freizeit ist der V. berechtigt, von dem Reisevertrag aus anderen wichtigen Gründen zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere Gründe, die in der Person des Teilnehmers liegen oder die Störungen der Gruppendynamik erwarten lassen.


5.3 Die Kündigung des Reisevertrages durch den V. ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung des Freizeitleiters nachhaltig stört. Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung eines Freizeitleiters, so kann er nach Ermessen des Freizeitleiters von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ganz oder teilweise ausgeschlossen und gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Kündigt der V. die Reise aus wichtigem Grund, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Gegebenenfalls ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Soweit durch den Einzelrücktransport Kosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmer zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer aus von ihm zu verantwortenden Gründen nach Hause fahren muss oder möchte.

 

6. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl V. als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen.

 

7. Haftung, Mitwirkungspflicht, Haftungsbeschränkung
7.1 Der V. bemüht sich jederzeit, die Reise leistungsgerecht durchzuführen. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, alles ihm Zumutbare zu tun, um drohenden Schaden abzuwenden.


7.2 Die Ansprüche des Teilnehmers bei Mangelhaftigkeit der Freizeit richten sich nach §§ 651 c
bis f BGB. Der Teilnehmer ist zunächst verpflichtet, etwaige Beanstandungen dem Freizeitleiter zu melden und Abhilfe zu verlangen. Der V. ist berechtigt, Abhilfe durch gleichwertige Ersatzleistung zu schaffen. Für den Ausschluss der Gewährleistung
sowie die Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 g BGB.

 

7.3 Eventuelle Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind wie folgt beschränkt:
Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den V. aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der V. in gleicher Weise. Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

 

7.4 Eine Haftung des V. für Personen- und Sachschäden ist unabhängig vom Verschulden ausgeschlossen, wenn Teilnehmer sich eigenmächtig von der Gruppe oder von dem gekennzeichneten Freizeitbereich entfernen.


7.5 Eine Haftung des V. für mitgenommene Wertgegenstände, z.B. Gepäck, Schmuck, Uhren, Handys, Bargeld, Schecks und Kreditkarten ist ausgeschlossen.


7.6 Vom V. entgegenkommenderweise verauslagte Kosten für durch den Teilnehmer verursachte Beschädigungen und sonstige Schäden sind in jedem Fall - unabhängig von einer Erstattung durch eine Haftpflichtversicherung - zurückzuzahlen.

 

8. Versicherung
Es wird der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Gemäß dem Reiserecht ist jeder Teilnehmer gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Veranstalters versichert.

 

9. Krankheitsvorsorge
Der Teilnehmer muss Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer der Veranstaltung eine Krankenversicherung abschließen. Bei Veranstaltungen innerhalb Deutschlands ist die Krankenversicherungskarte und Ausland ein internationaler Berechtigungsschein nötig. Von dem V. entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von dem Teilnehmer - unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse - zurückzuzahlen.

 

10. Allgemeines
10.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druckfehlern im Preis und/oder Termin bleibt dem Veranstalter vorbehalten.


10.2 Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung.


10.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dasselbe gilt für die Teilnahmebedingungen.


10.4 Die angegebenen Altersgrenzen müssen eingehalten werden. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen.

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